Ab dem 1. Januar 2025 tritt das vom Verkehrsministerium herausgegebene Rundschreiben Nr. 44/2024 zur Regelung der Mechanismen und Richtlinien zur Verwaltung der Preise für inländische Luftverkehrsdienstleistungen und spezialisierte Luftfahrtdienstleistungen offiziell in Kraft.
Nach den neuen Bestimmungen unterliegen viele Subjekte nicht mehr den Vorschriften zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung bestimmter Flugdienste.
Insbesondere für Start- und Landedienste von Flugzeugen, Flugkontrolldienste für Abflüge und Ankünfte sowie Flugkontrolldienste über von Vietnam verwaltete Fluginformationsregionen fallen keine Servicegebühren an. Zu den Themen, für die folgende Dienste keine Servicegebühren erhoben werden, zählen: Sonderflüge, offizielle Flüge, Such- und Rettungsflüge, der Transport humanitärer Hilfe, Hochwasser- und Katastrophenhilfe sowie die Durchführung anderer humanitärer Aufgaben.
Viele Passagiere werden ab dem 1. Januar 2025 von Gebühren für die Nutzung bestimmter Flugdienste befreit (Illustrationsfoto).
Darüber hinaus unterliegen Flüge, die nach dem Start auf einem vietnamesischen Flughafen aufgrund höherer Gewalt (Wetter, technische Probleme, Notfälle der Passagiere, Terrorismus, Kriminalität, auf Ersuchen einer zuständigen staatlichen Behörde) wieder am Abflugort landen müssen, ebenfalls nicht der Erhebung von Gebühren für die Nutzung der oben genannten Dienste.
Zu den Gegenständen, die im Bereich der Luftsicherheitsdienste nicht den Servicegebühren unterliegen, zählen: Auf diplomatischem Wege versandte Güter, Güter der humanitären Hilfe; Güter und Ersatzteile, die für Reparaturen exportiert werden, sowie Lieferungen und Artikel von Fluggesellschaften, die Flüge durchführen (ausgenommen zollfreie Waren auf Flügen); Passagiere auf Flügen, die nicht den vorgeschriebenen Servicegebühren unterliegen.
Gleichzeitig wird Transitpassagieren innerhalb von 24 Stunden (ausgenommen Transitpassagieren auf Inlands- und Auslandsflügen und umgekehrt) die Nutzung der Luftsicherheitsdienste nicht in Rechnung gestellt. Dies gilt nur in Fällen, in denen die Flüge von und nach Vietnam auf demselben Passagier- und Gepäckticket ausgestellt sind.
Hinzu kommen Flugbesatzungsmitglieder (auch bei Flughafentransfers) und Kinder unter 2 Jahren (gerechnet zum Abflugzeitpunkt der ersten Etappe).
Für Passagiere, die Serviceleistungen in Anspruch nehmen, fallen keine Servicegebühren an. Dazu gehören Passagiere auf Flügen, für die keine Servicegebühren anfallen. Transitpassagiere innerhalb von 24 Stunden (ausgenommen Transitpassagiere auf Inlands- und Auslandsanschlussflügen und umgekehrt) werden nur dann berücksichtigt, wenn die Flüge von und nach Vietnam mit demselben Passagier- und Gepäckticket ausgestellt sind. Flugbesatzungsmitglieder (einschließlich Flüge mit Flughafenwechsel) und Kinder unter 2 Jahren (berechnet zum Zeitpunkt des Abflugs der ersten Etappe).
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Quelle: https://www.baogiaothong.vn/mien-phi-su-dung-dich-vu-hang-khong-trong-truong-hop-nao-192241211120658034.htm
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