SGGP
Am 24. Oktober teilte das Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus der Provinz Lam Dong mit, dass es ein Dokument an die Rechtsabteilung des Ministeriums für Kultur, Sport und Tourismus geschickt habe, um Meinungen und fachliche Beratung zum Entwurf der Einreichung und Entscheidung zur Verkündung der Verordnung über Investitionen und Management von landwirtschaftlichen Tourismusaktivitäten in der Provinz Lam Dong für den Zeitraum 2023–2030 einzuholen.
Gemäß dem von den Abteilungen und Zweigstellen der Provinz Lam Dong ausgearbeiteten Entwurf müssen landwirtschaftliche Tourismusstandorte eine Mindestfläche von 5.000 m² (in der Stadt Da Lat) und 10.000 m² (an anderen Orten) haben.
Konkret gilt: Bei landwirtschaftlichen Flächen von 5.000–7.000 m² dürfen maximal 5 % der gesamten Landfläche umgenutzt werden, bei 7.000–10.000 m² maximal 4 % und bei über 10.000 m² maximal 3 % der Fläche dürfen nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen für den Bau überdachter Strukturen (Infrastruktur, einstöckige Gebäude mit einer Höhe von maximal 7 m für Agrartourismus) genutzt werden.
Der Anteil der für die Umnutzung ungedeckter Bauten (Straßen, Parkplätze) genutzten Flächen darf 50 % des Anteils der überdachten Bauten nicht überschreiten. Für die Umnutzung ist eine detaillierte Planung erforderlich; die verbleibende Landfläche ist ausschließlich für landwirtschaftliche Nutzung im Rahmen des Agrotourismus vorgesehen.
Insbesondere müssen einzelne Geschäftshaushalte mit verfügbaren Ressourcen für den Agrartourismus, die nicht als Agrartourismusziele anerkannt werden müssen, kein Investitionsprojekt aufsetzen, sondern vor der Aufnahme des Betriebs gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für jeden Betriebsbereich umfassende Geschäftsbedingungen sicherstellen.
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