
Dementsprechend umfassen die allgemeinen Bestimmungen der Vorschriften Koordinierungsgrundsätze, Verwaltungsverfahren, die in der städtischen Zentrale durchgeführt werden, Arbeitsregime und Arbeitszeiten in der Zentrale sowie verbotene Handlungen bei der Abwicklung von Verwaltungsverfahren in der Zentrale.
Das Koordinierungsprinzip umfasst die folgenden Inhalte: Sicherstellung einer rechtzeitigen und genauen Erledigung von Verwaltungsverfahren im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen; Nutzung der Zufriedenheit von Organisationen und Einzelpersonen zur Bewertung der Leistung der städtischen Zentralabteilung und der Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch Kader, Beamte, öffentliche Angestellte und Angestellte; ordnungsgemäße Erfüllung von Funktionen, Aufgaben und Befugnissen im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen; enge und aktive Koordinierung zwischen Behörden, Einheiten, Kommunen und der städtischen Zentralabteilung bei der Erledigung von Verwaltungsverfahren für Organisationen und Einzelpersonen.
Die Liste der von den Behörden und Einheiten erhaltenen und erledigten Verwaltungsverfahren wird vollständig und öffentlich in der zentralen Anlaufstelle der Stadt sowie auf dem öffentlichen Dienstleistungsportal der Stadt veröffentlicht und gemäß den Entscheidungen des Vorsitzenden des Volkskomitees der Provinz zur Bekanntgabe der Liste der Verwaltungsverfahren umgesetzt.
Darüber hinaus legt die Verordnung auch die Koordinierungsaufgaben der zentralen Anlaufstelle der Stadt fest; der Behörden und Einheiten, deren Verwaltungsverfahren in der zentralen Anlaufstelle abgewickelt werden; der Volkskomitees der Gemeinden und Bezirke, der Post von Hoi An sowie der Organisationen und Einzelpersonen, die Verwaltungsverfahren durchführen.
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