Die Regierung hat das Dekret 238/2025 erlassen, das die Richtlinien zu Studiengebühren, Befreiungen, Ermäßigungen, Studienbeihilfen, Lernkostenzuschüssen und Dienstleistungspreisen im Bereich Bildung und Ausbildung regelt. Insbesondere werden darin 14 Gruppen von Studierenden aufgeführt, die von den Studiengebühren befreit sind (siehe: Hier). Darüber hinaus erhalten einige andere Gruppen eine Ermäßigung von 50-70 % (siehe: Hier).
Darüber hinaus legt die Regierung auch die Fächer fest, für die Studiengebühren gefördert werden können, darunter:
- Vorschulkinder, Gymnasiasten und Schüler allgemeinbildender Programme (Schüler regulärer Sekundarschulprogramme und Schüler regulärer Gymnasialprogramme) in nichtöffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen des nationalen Bildungssystems.
- Postgraduierte mit Master-, Doktor-, Facharzt-Level I-, Facharzt-Level II-, Assistenzarzt-Abschluss mit den Schwerpunkten Psychiatrie, Pathologie, Rechtsmedizin, Forensische Psychiatrie, Infektionskrankheiten und Notfallreanimation an privaten Bildungseinrichtungen im Gesundheitsbereich.
So werden auch Schüler öffentlicher und privater Schulen mit Studiengebühren unterstützt.

Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und privaten Schulen erhalten zudem Studienbeihilfen. (Bildmaterial)
Gemäß dem Dekret gewährt der Staat außerdem direkt Studiengebührenbefreiungen, -ermäßigungen und -unterstützung für Gruppen, die Anspruch auf Studiengebührenbefreiung, -ermäßigung und -unterstützung haben und an nicht-öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im nationalen Bildungssystem studieren, und zwar wie folgt:
- Die Höhe der Studienbeihilfe für Schüler privater Vorschulen, privater allgemeinbildender Einrichtungen und privater Bildungseinrichtungen, die allgemeinbildende Programme durchführen, wird von den Volksräten der Provinzen und zentral verwalteten Städte entsprechend dem Studiengebührenrahmen der Regierung festgelegt, übersteigt jedoch nicht die Studiengebühren privater und nichtöffentlicher Einrichtungen.
- Die Höhe der Studiengebührenbefreiung und -ermäßigung für Studierende an Berufsbildungseinrichtungen und privaten Hochschulen richtet sich nach den tatsächlichen Studiengebühren der jeweiligen Ausbildungsstätte je Branche und Studienfach, liegt jedoch nicht über der vorgeschriebenen Studiengebührenobergrenze öffentlicher Berufsbildungseinrichtungen und Hochschulen, die ihre laufenden Ausgaben nicht selbst finanzieren.
Quelle: https://vtcnews.vn/hoc-sinh-cac-truong-dan-lap-tu-thuc-co-duoc-ho-tro-hoc-phi-nam-2025-ar964213.html
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