
Die Regierung hat soeben das Dekret Nr. 180/2024/ND-CP erlassen, das die Senkung der Mehrwertsteuer gemäß der Resolution Nr. 174/2024/QH15der Nationalversammlung vom 30. November 2024 festlegt. Das Dekret gilt vom 1. Januar 2025 bis zum 30. Juni 2025.
Senkung der Mehrwertsteuer auf Waren- und Dienstleistungsgruppen, die derzeit einem Steuersatz von 10 % unterliegen
Im Dekret heißt es eindeutig, dass die Mehrwertsteuer für Waren- und Dienstleistungsgruppen gesenkt wird, für die derzeit ein Steuersatz von 10 % gilt. Ausgenommen hiervon sind die folgenden Waren- und Dienstleistungsgruppen:
a) Telekommunikation, Finanzdienstleistungen, Bankwesen, Wertpapiere, Versicherungen, Immobilien, Metalle und vorgefertigte Metallprodukte, Bergbauprodukte (ausgenommen Kohlebergbau), Koks, raffiniertes Erdöl, chemische Produkte. Einzelheiten finden Sie in Anhang I zu diesem Dekret.
b) Waren und Dienstleistungen, die der besonderen Verbrauchsteuer unterliegen. Einzelheiten finden Sie in Anhang II zu diesem Dekret.
c- Informationstechnologie gemäß dem Gesetz über Informationstechnologie. Einzelheiten sind in Anhang III zu diesem Dekret aufgeführt.
d) Die Mehrwertsteuerermäßigung für alle Waren- und Dienstleistungsarten wird einheitlich auf den Stufen Import, Produktion, Verarbeitung und Handel angewendet. Für verkaufte Kohleprodukte (einschließlich abgebauter und vor dem Verkauf nach einem geschlossenen Verfahren gesiebter und klassifizierter Kohle) gilt die Mehrwertsteuerermäßigung. Für Kohleprodukte gemäß Anhang I dieser Verordnung gilt in anderen Stufen als Abbau und Verkauf keine Mehrwertsteuerermäßigung.
Auch Unternehmen und Wirtschaftsgruppen , die einen geschlossenen Verkaufsprozess durchführen, unterliegen einer Mehrwertsteuerermäßigung auf verkaufte Kohleprodukte.
Falls die in den Anhängen I, II und III dieses Dekrets aufgeführten Waren und Dienstleistungen nicht der Mehrwertsteuer unterliegen oder gemäß den Bestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes einer Mehrwertsteuer von 5 % unterliegen, gelten die Bestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes und es wird keine Mehrwertsteuerermäßigung gewährt.
Mehrwertsteuersenkung
In Bezug auf die Mehrwertsteuersenkung stellt das Dekret klar, dass Unternehmen, die die Mehrwertsteuer nach der Abzugsmethode berechnen, berechtigt sind, auf die oben genannten Waren und Dienstleistungen einen Mehrwertsteuersatz von 8 % anzuwenden.
Unternehmen (einschließlich privater Unternehmen und Einzelunternehmen), die die Mehrwertsteuer nach der Prozentmethode auf der Grundlage der Einnahmen berechnen, haben Anspruch auf eine Ermäßigung des Prozentsatzes für die Berechnung der Mehrwertsteuer um 20 %, wenn sie Rechnungen für Waren und Dienstleistungen ausstellen, für die gemäß den oben genannten Vorschriften eine Mehrwertsteuerermäßigung gilt.
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Quelle: https://pnvnweb.dev.cnnd.vn/giam-thue-gia-tri-gia-tang-doi-voi-cac-nhom-hang-hoa-dich-vu-dang-ap-dung-muc-thue-suat-10-2025010211191194.htm
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