Unternehmen müssen die Liste der wirtschaftlichen Eigentümer ergänzen

Nach Angaben des Finanzministeriums verabschiedete die Nationalversammlung am 17. Juni 2025 das Gesetz Nr. 76/2025/QH15 zur Änderung und Ergänzung zahlreicher Artikel des Unternehmensgesetzes mit Wirkung vom 1. Juli 2025. Insbesondere ist darin die Aufnahme von Informationen zu wirtschaftlichen Eigentümern vorgeschrieben.

Das Unternehmensgesetz legt insbesondere fest, dass bei neu gegründeten Unternehmen der Antrag auf Unternehmensregistrierung Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer des Unternehmens (sofern vorhanden) enthalten muss; Bei Unternehmen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes registriert wurden, muss die Hinzufügung von Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer des Unternehmens (sofern vorhanden) und von Verfahren Informationen zur Identifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers des Unternehmens gleichzeitig mit der zur Registrierung von Änderungen des Unternehmensregistrierungsinhalts durch das Unternehmen erfolgen und die letzte Änderung des Unternehmensregistrierungsinhalts mitteilen, es sei denn, das Unternehmen beantragte die Ergänzung der Informationen früher.

Ein Vertreter des Finanzministeriums führt derzeit bei vielen Unternehmen Verfahren zur Änderung des Inhalts ihrer Unternehmensregistrierung durch, haben jedoch die Vorschriften zur Ergänzung der Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen nicht aktualisiert. Daher verlangte das Finanzministerium, dass Unternehmen bei der Registrierung zur Gründung eines Unternehmens bzw. Bei der Registrierung zur Änderung des Inhalts ihrer Unternehmensregistrierung die Liste der wirtschaftlichen Eigentümer des Unternehmens (soweit vorhanden) ergänzen und gleichzeitig die bei der Unternehmensregistrierung verwendeten Formulare gemäß Rundschreiben Nr. 68/2025/TT-BTC des Finanzministeriums vom 1. Juli 2025 aktualisiert.

Hoang Anh

Quelle: https://huengaynay.vn/lanh-te/doanh-nghiep-can-bo-sung-danh-sach-chu-so-huu-huong-loi-155417.html