(PLVN) – Nach dem neuen Modell ist die Zollbehörde auf drei Ebenen organisiert und arbeitet auf diesen: Zollbehörde, regionale Zollabteilung und Grenz-/Außenzoll. Die Zollbehörde verfügt über 12 Einheiten. Gleichzeitig organisiert sie 20 regionale Zollabteilungen, nummeriert von I bis XX.
Die Zollbehörde hat soeben über die Umsetzung der neuen Organisationsstruktur ihrer Einheit informiert. Basierend auf dem Regierungserlass Nr. 29/2025/ND-CP vom 24. Februar 2025, der die Funktionen, Aufgaben, Befugnisse und die Organisationsstruktur des Finanzministeriums festlegt, erließ das Finanzministerium am 26. Februar 2025 den Beschluss Nr. 382/QD-BTC, der die Funktionen, Aufgaben, Befugnisse und die Organisationsstruktur der dem Finanzministerium unterstehenden Zollbehörde mit Wirkung vom 1. März 2025 festlegt.
Die Zollbehörde ist auf drei Ebenen organisiert und tätig: Zollbehörde, regionale Zollabteilung und Grenz-/Außenzollbehörde. Die Zollbehörde übernimmt die Funktionen, Aufgaben und Befugnisse der ehemaligen Generalzollbehörde.
Konkret sollen 16 Abteilungen, Büros und gleichwertige Einheiten der Generalzollabteilung in 12 Einheiten der Zollabteilung umorganisiert werden, und zwar wie folgt: Büro, Rechtsabteilung, Abteilung Personalorganisation, Abteilung Inspektion – Prüfung, Abteilung Finanzen – Verwaltung, Abteilung Zollmanagement und -aufsicht, Abteilung Zollsteueroperationen, Abteilung Risikomanagement, Abteilung Informationstechnologie und Zollstatistik, Abteilung Zollinspektion, Abteilung Ermittlungen zur Schmuggelbekämpfung und Abteilung Nachabfertigungskontrolle.
Die Positionen und Funktionen der Basiseinheiten bleiben unverändert. Die der Zollbehörde unterstellten Abteilungen beraten und unterstützen den Direktor der Zollbehörde bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Zu den Einheiten mit Rechtsstatus, Siegeln und Konten in der Staatskasse gehören: Büro, Abteilung für Informationstechnologie und Zollstatistik, Zollinspektionsabteilung, Abteilung für Schmuggelbekämpfung und Abteilung für Nachkontrollen.
Die Basiseinheiten behalten weiterhin ihre aktuellen Aufgaben und Befugnisse und erhalten zusätzliche Aufgaben und Befugnisse der fusionierten oder konsolidierten Einheit.
Bezüglich der regionalen Zollämter: Reorganisieren Sie die derzeit 35 Zollämter der Provinzen und Städte in 20 regionale Zollämter (nummeriert von I bis XX). Hauptsitz und Verwaltungsbereiche der 20 regionalen Zollämter. Davon verwaltet Region I die Gebiete Hanoi , Vinh Phuc, Phu Tho, Hoa Binh, Yen Bai; Region II verwaltet die Gebiete von Ho-Chi-Minh-Stadt; Region III: Hai Phong, Thai Binh; Region IV: Hung Yen, Hai Duong, Ha Nam, Nam Dinh; Region V: Bac Ninh, Bac Giang, Tuyen Quang, Thai Nguyen, Bac Kan; Region VI: Lang Son, Cao Bang; Region VII: Ha Giang, Lao Cai, Dien Bien, Lai Chau, Son La; Region VIII: Quang Ninh; Region IX: Quang Binh, Quang Tri, Hue; Region X: Thanh Hoa, Ninh Binh; Region XI: Nghe An, Ha Tinh; Region XII: Da Nang, Quang Nam, Quang Ngai; Region XIII: Khanh Hoa, Ninh Thuan, Binh Dinh, Phu Yen; Region XIV: Gia Lai, Kon Tum, Dak Lak, Dak Nong, Lam Dong; Region XV: Binh Thuan, Ba Ria – Vung Tau; Region XVI: Binh Duong, Binh Phuoc, Tay Ninh; Region XVII: Long An, Ben Tre, Tien Giang; Region XVIII: Dong Nai; Region XIX: Can Tho, Ca Mau, Hau Giang, Vinh Long, Tra Vinh, Soc Trang, Bac Lieu; Region XX: Dong Thap, An Giang, Kien Giang
Übernahme der Position und Aufgaben der derzeitigen Zollämter der Provinzen und Gemeinden. Das regionale Zollunteramt ist dem Zollamt unterstellt und hat die Aufgabe, den Direktor des Zollamts bei der staatlichen Zollverwaltung zu unterstützen und die Durchsetzung der Zollgesetze und anderer relevanter Rechtsvorschriften im Zuständigkeitsbereich des regionalen Zollunteramts gemäß den Vorschriften zu organisieren.
Die regionalen Zollunterabteilungen verfügen über einen Rechtsstatus, Siegel und sind berechtigt, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Konten bei der Staatskasse zu eröffnen.
Die regionalen Zollämter übernehmen die Aufgaben und Befugnisse der bestehenden Zollämter der Provinzen und Gemeinden. Sie verfügen durchschnittlich über nicht mehr als acht Büros, Abteilungen und Teams pro regionaler Zollabteilung.
Im Hinblick auf den Grenz-/Außenzoll werden die bestehenden Zollämter in einen Grenz-/Außenzoll umorganisiert. Der Grenz-/Außenzoll übernimmt die Position und Funktionen der bestehenden Zollämter, besitzt Rechtsstatus, Siegel und ist berechtigt, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein Konto bei der Staatskasse zu eröffnen. Er übernimmt die Aufgaben und Befugnisse der bestehenden Zollämter. Die Gesamtzahl der Grenz-/Außenzolleinheiten darf 165 Einheiten nicht überschreiten.
Nach der Umstrukturierung und Neuorganisation der Generalzolldirektion in die Zolldirektion wird mit einem Abbau von rund 485/902 Anlaufstellen gerechnet, was 53,77 % entspricht.
Auf der Grundlage der Bestimmungen der Regierung und des Finanzministeriums arbeitet die Zollbehörde dringend an der Erstellung von Vorschriften zu Funktionen, Aufgaben, Befugnissen und Organisationsstruktur der Zollbehörden auf allen Ebenen der Organisationsstruktur der Zollbehörde und legt diese den zuständigen Behörden zur Veröffentlichung vor. Während dieser Zeit werden Zollverfahren für exportierte und importierte Waren sowie für Transportmittel, die das Land verlassen, betreten oder durchqueren, weiterhin gemäß den zuvor bekannt gegebenen Codes und Orten für Zollverfahren (derzeit Zoll am Grenztor/außerhalb des Grenztors) und gemäß den Bestimmungen des Zollgesetzes und verwandter Rechtsdokumente durchgeführt, um eine unterbrechungsfreie Arbeit und eine normale Zollabfertigung von exportierten und importierten Waren zu gewährleisten.
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Quelle: https://baophapluat.vn/cuc-hai-quan-trien-khai-mo-hinh-to-chuc-bo-may-moi-post541253.html
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