Ist eine Umrüstung des aktuellen Kennzeichens auf ein Identifikationskennzeichen notwendig? (Quelle: TVPL) |
Am 1. Juli 2023 erließ der Minister für öffentliche Sicherheit das Rundschreiben 24/2023/TT-BCA, das die Ausstellung und den Entzug von Zulassungen und Nummernschildern von Kraftfahrzeugen regelt.
1. Ist eine Änderung des aktuellen Kennzeichens in ein Typenschild notwendig?
Dementsprechend sind in den Klauseln 1, 2 und 4 des Artikels 39 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA die Übergangsbestimmungen wie folgt festgelegt:
- Für Fahrzeuge, die vor dem 15. August 2023 mit 5-stelligen Kennzeichen zugelassen wurden, bei denen das Widerrufsverfahren jedoch noch nicht abgeschlossen ist, wird dieses Kennzeichen als Identifikationskennzeichen des Fahrzeughalters ermittelt.
- Bei Fahrzeugen mit 5-stelligen Kennzeichen wird, sofern der Fahrzeughalter das Widerrufsverfahren vor dem 15. August 2023 abgeschlossen hat, das Kennzeichen an das Kennzeichenlager übertragen, um vorschriftsmäßig ein neues Kennzeichen auszustellen.
- Fahrzeuge, die mit 3- oder 4-stelligen Nummernschildern zugelassen wurden, dürfen weiterhin am Verkehr teilnehmen, außer in Fällen, in denen der Fahrzeughalter auf ein neues Identifikationskennzeichen umsteigen muss oder wenn der Fahrzeughalter Verfahren zur Ausstellung einer neuen Fahrzeugzulassungsbescheinigung, zur Änderung des Kennzeichens, zur Neuausstellung der Fahrzeugzulassungsbescheinigung, zur Neuausstellung des Kennzeichens oder zur Registrierung einer Namensänderung durchführt oder das Fahrzeug gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA bewegt, um das 3- oder 4-stellige Kennzeichen zu widerrufen und es gemäß den Vorschriften in ein neues Identifikationskennzeichen umzuwandeln.
Somit werden gemäß den oben genannten Vorschriften 5-stellige Nummernschilder, die vor dem 15. August 2023 ausgestellt wurden und deren Widerrufsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, als Identifikationskennzeichen des Fahrzeughalters bestimmt. Wenn das Widerrufsverfahren vor dem 15. August 2023 abgeschlossen ist, wird diese Nummer an das Nummernschildlager übertragen, um Nummernschilder gemäß den Vorschriften auszugeben.
Falls das Fahrzeug mit einem 3- oder 4-stelligen Kennzeichen zugelassen wurde, darf es weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen und wird nur dann auf ein neues Kennzeichen umgeändert, wenn einer der folgenden Fälle zutrifft:
- Fahrzeughalter müssen das Identifikationsnummernschild ändern;
- Wenn der Fahrzeughalter die Verfahren zur Ausstellung und Änderung der Fahrzeugzulassungsbescheinigung, zur Ausstellung und Änderung des Nummernschilds, zur Neuausstellung der Fahrzeugzulassungsbescheinigung, zur Neuausstellung des Nummernschilds oder zur Registrierung des Eigentumsübergangs oder zur Bewegung des Fahrzeugs gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA durchführt, wird das 3- oder 4-stellige Nummernschild widerrufen und durch ein Identifikationsnummernschild ersetzt.
2. Fahrzeugzulassungsverfahren gemäß Rundschreiben 24/2023/TT-BCA
Die Verfahren zur Fahrzeugzulassung gemäß Artikel 28 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA sind wie folgt:
- Organisationen und Einzelpersonen, die die Auktion für Autokennzeichen gewinnen, müssen ihre Fahrzeuge wie folgt registrieren:
+ Fahrzeugzulassung gemäß den Bestimmungen in Artikel 9 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA erklären;
+ Bringen Sie das Fahrzeug zur Verkehrspolizeibehörde, in deren Zuständigkeitsbereich sich der Hauptsitz oder Wohnsitz befindet, oder zur Verkehrspolizeibehörde, in deren Zuständigkeitsbereich das versteigerte Fahrzeugkennzeichen liegt, um das Fahrzeug zu überprüfen. Geben Sie den Online-Fahrzeugregistrierungsdateicode an und reichen Sie die Fahrzeugdatei gemäß den Bestimmungen von Artikel 27 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA ein.
+ Nachdem der Fahrzeugzulassungsbeamte die Fahrzeugunterlagen überprüft hat und feststellt, dass das Fahrzeug tatsächlich gültig ist, stellt die Fahrzeugzulassungsbehörde ein Nummernschild für das versteigerte Fahrzeug aus. Sie vereinbaren einen Termin zur Entgegennahme der Fahrzeugzulassungsergebnisse und zahlen die Fahrzeugzulassungsgebühr gemäß den Vorschriften. Falls der Fahrzeughalter die Fahrzeugzulassungsergebnisse per Post erhalten möchte, muss er sich bei der Postdienststelle registrieren.
+ Erhalten Sie die Ergebnisse der Fahrzeugzulassung bei der Zulassungsstelle oder bei einer öffentlichen Postdienststelle.
- Bei der Übertragung des Fahrzeugbesitzes ohne das Kennzeichen des versteigerten Fahrzeugs
+ Fahrzeughalter reichen Dokumente ein und führen Rückrufverfahren gemäß den Bestimmungen in Klausel 1, Artikel 14, Klausel 1, Artikel 15 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA durch;
+ Organisationen und Einzelpersonen, die eine Übertragung des Fahrzeugbesitzes erhalten, müssen Dokumente einreichen und die Fahrzeugregistrierungsverfahren gemäß den Bestimmungen in Klausel 2, Artikel 14, Klausel 2, Artikel 15 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA abschließen.
- Bei Eigentumsübertragung eines Fahrzeugs mit dem Auktionsgewinnerkennzeichen:
+ Der Fahrzeughalter reicht den Antrag ein und schließt das Widerrufsverfahren gemäß den Bestimmungen von Absatz 1, Artikel 14, Absatz 1, Artikel 15 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA ab. Der Fahrzeughalter muss das Nummernschild, mit dem er den Zuschlag erhalten hat, nicht zurückgeben, muss jedoch eine Kopie des Dokuments zur Eigentumsübertragung des Fahrzeugs einreichen und das Original zum Vergleich vorlegen (das Dokument zur Eigentumsübertragung muss den Inhalt der Eigentumsübertragung des Fahrzeugs zusammen mit dem Nummernschild, mit dem er den Zuschlag erhalten hat, deutlich zeigen).
+ Organisationen und Einzelpersonen, die eine Übertragung des Fahrzeugbesitzes erhalten, müssen Dokumente einreichen und das Fahrzeugregistrierungsverfahren gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 2, Artikel 14, Abschnitt 2, Artikel 15 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA abschließen und registriert sein und das Nummernschild des Auktionsgewinnfahrzeugs aufbewahren (auf dem Eigentumsübertragungsdokument müssen der Inhalt der Fahrzeugeigentumsübertragung sowie das Nummernschild des Auktionsgewinnfahrzeugs klar angegeben sein).
Organisationen und Einzelpersonen, die den Eigentumsübergang für das Fahrzeug und das Nummernschild der erfolgreichen Auktion erhalten haben, dürfen den Eigentumsübergang für das Fahrzeug und das Nummernschild der erfolgreichen Auktion nicht an andere Organisationen und Einzelpersonen weiterleiten; sie dürfen den Eigentumsübergang für das Fahrzeug gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durchführen.
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