Der Schlüssel liegt darin, dass KRX noch nicht bereitgestellt ist.
Laut Dr. Nguyen Son, Vorsitzender der Securities Depository and Clearing Corporation (VSDC), liegt die grundlegende und langfristige Lösung des Problems der Margin-Anforderungen vor Transaktionen in der Implementierung eines Clearing- und Abwicklungsmechanismus für Wertpapiertransaktionen nach dem Modell einer zentralen Clearing-Gegenpartei (CCP). Zu diesem Zeitpunkt ist es gesetzlich nicht mehr erforderlich, dass Anleger vor dem Handel Margin hinterlegen. Gleichzeitig ist die VSDC für die endgültige Zahlung der Transaktionen der Anleger verantwortlich (mit dem CCP-Mechanismus werden Transaktionen nicht storniert, wenn Anleger nicht zahlen können).
Darüber hinaus weisen das Wertpapierrecht und das Bankenrecht einige inhaltliche Widersprüche auf, die ergänzt und geändert werden müssen, beispielsweise: Geschäftsbanken und Zweigstellen ausländischer Banken, die Wertpapierverwahrungsdienstleistungen anbieten, müssen als Clearing-Mitglieder zugelassen werden und sich an das Clearing- und Zahlungssystem des VSDC anschließen können, um Mitteilungen über die Zahlungsverpflichtungen der Anleger zu erhalten. Zahlungstransaktionen für Anleger, die ihre Kunden sind, müssen direkt beim VSDC durchgeführt werden.
Falls der Anleger nicht über genügend Geld oder Wertpapiere verfügt, um seine Transaktion zu bezahlen, wird die Verantwortung für die Bezahlung der Wertpapiertransaktion auf das Wertpapierunternehmen übertragen, bei dem der Anleger die Bestellung aufgegeben hat.
„VSDC arbeitet mit der staatlichen Wertpapieraufsichtsbehörde (SSC) und dem Finanzministerium zusammen, um gemeinsam mit der Staatsbank der Regierung und der Nationalversammlung eine Änderung der Rechtsdokumente (des Gesetzes über Kreditinstitute, des Wertpapiergesetzes und der entsprechenden Verordnungen) vorzuschlagen. Diese Arbeit wird jedoch lange dauern“, so Herr Son.
Wertpapierfirmen können über Margin entscheiden
Als sofortige Lösung und um das Ziel einer Marktverbesserung bis 2025 sicherzustellen, sagte Dr. Nguyen Son, dass VSDC mit der staatlichen Wertpapieraufsichtsbehörde zusammenarbeitet, um dem Finanzministerium eine Änderung des Rundschreibens 120 vorzuschlagen und zu empfehlen. Ziel ist es, die Regelung aufzuheben, dass Anleger vor dem Kauf von Wertpapieren 100 % ihres Kapitals hinterlegen müssen. Stattdessen können Wertpapierfirmen proaktiv regeln, ob ihre Anleger eine Einzahlung leisten müssen oder nicht.
Die Margin-Ratio für jeden Anleger basiert auf der Bonitätsprüfung des Wertpapierhauses (KYC-Bewertung) und dem Risikoniveau jedes Wertpapiers. Sollte der Anleger nicht über ausreichende Mittel verfügen, um die Transaktion zu bezahlen, muss das Wertpapierhaus die Zahlung an den Anleger leisten. Dies gilt auch für Fälle, in denen der Anleger ein Depot bei einer Depotbank eröffnet und nur Aufträge an das Wertpapierhaus erteilt (ein häufiger Fall bei Anlegern ausländischer Finanzinstitute).
Damit Wertpapierfirmen bei der Anwendung dieses Mechanismus die Risiken kontrollieren können, arbeitet der VSDC laut Son mit der staatlichen Wertpapieraufsichtsbehörde, Depotbanken und Wertpapierfirmen zusammen, um Lösungen zu finden, die Wertpapierfirmen bei der Risikokontrolle unterstützen. Der Vorsitzende des VSDC schlug dem Finanzministerium eine Regelung vor: Falls der Investor nicht über genügend Geld verfügt und die Wertpapierfirma die Kauftransaktion des Investors bezahlen muss, werden die Wertpapiere auf das Eigenhandelskonto der Wertpapierfirma übertragen, und die Wertpapierfirma hat das Recht, die genannten Wertpapiere zu verkaufen, um die Schulden einzutreiben.
Er empfahl außerdem, dass Anleger, Wertpapierfirmen und Depotbanken einen Dreiparteienvertrag unterzeichnen sollten, der Fälle regelt, in denen Wertpapierfirmen Wertpapiere verkaufen müssen, um Schulden einzutreiben. Können sie nicht genügend Schulden eintreiben, dürfen Wertpapierfirmen einen Teil der derzeit bei der Depotbank hinterlegten Wertpapiere des Anlegers verkaufen.
Gleichzeitig wird dem Finanzministerium empfohlen, gegen Anleger, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, Sanktionen zu verhängen, etwa durch das Verbot von Transaktionen.
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