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Kampf gegen Gruppeninteressen in der Stadt- und Landplanung

Việt NamViệt Nam25/10/2024

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BTO – Heute Morgen, am 25. Oktober, fand im Rahmen der Fortsetzung des Programms der 8. Sitzung des Parlaments unter dem Vorsitz des Vorsitzenden der Nationalversammlung, Tran Thanh Man , eine Plenardiskussion im Saal statt, bei der es um eine Reihe von Inhalten und unterschiedliche Meinungen zum Gesetzesentwurf zur Stadt- und Landplanung ging.

Der stellvertretende Leiter der Delegation der Nationalversammlung der Provinz Binh Thuan, Nguyen Huu Thong, äußerte sich zu einigen umstrittenen Inhalten des Gesetzesentwurfs zur Stadt- und Landplanung und brachte seine Zustimmung zu vielen Inhalten des Gesetzesentwurfs zum Ausdruck.

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Der stellvertretende Leiter der Delegation der Nationalversammlung der Provinz Binh Thuan, Nguyen Huu Thong, hat heute Morgen, am 25. Oktober, den Gesetzesentwurf zur Stadt- und Landplanung besprochen.

Der Delegierte äußerte sich konkret zur Auslegung der Begriffe in Artikel 2 und erklärte, dass Bewässerungsanlagen technische Infrastrukturanlagen seien und innerhalb oder außerhalb von städtischen und ländlichen Gebieten errichtet werden könnten. Gemäß Absatz 3, Artikel 2 des Bewässerungsgesetzes heißt es: „3. Bewässerungsanlagen sind technische Infrastrukturanlagen für die Bewässerung, einschließlich Dämme, Reservoirs, Schleusen, Pumpstationen, Wasserleitungs- und -transfersysteme, Dämme, Bewässerungsdämme und andere Anlagen, die der Bewässerungsverwaltung und -nutzung dienen.“

Um die Einheitlichkeit der Gesetze zu gewährleisten, schlug der Abgeordnete Nguyen Huu Thong daher vor, die Formulierung „Bewässerungsanlagen“ in Artikel 2, Klausel 15 des Gesetzesentwurfs aufzunehmen. Konkret heißt es: „15. Die technische Rahmeninfrastruktur ist ein System der wichtigsten technischen Infrastrukturanlagen in städtischen, ländlichen und funktionalen Gebieten; sie wird durch die allgemeine Planung und die Zonenplanung bestimmt und umfasst Verkehrsachsen, Energieübertragungsleitungen, Wasserversorgungsleitungen, Entwässerungssysteme, Bewässerungsanlagen, Telekommunikationsleitungen und nichtlineare technische Infrastrukturanlagen.“

Bezüglich der Verantwortung für die Organisation der Planungsaufgaben sowie der Stadt- und Landplanung (Artikel 16) schlug der Delegierte Nguyen Huu Thong zur Gewährleistung des Unabhängigkeitsprinzips zwischen Planung und Beurteilung der Stadt- und Landplanung (festgelegt in Klausel 9, Artikel 16 des Gesetzesentwurfs) vor, eine klare Bestimmung hinzuzufügen, dass die Agentur, die die Stadt- und Landplanungsaufgaben beurteilt, und die Agentur, die die Stadt- und Landplanung organisiert oder mit der Verantwortung dafür betraut ist, unterschiedliche, unabhängige Agenturen sein müssen, um Transparenz, Objektivität und die Berücksichtigung von Gruppeninteressen im Planungsprozess und bei der Beurteilung zu gewährleisten.

Zum Inhalt der Beurteilung des Vorschlags zur Genehmigung der Investitionspolitik gemäß Artikel 33 Punkt a, Absatz 3 des Investitionsgesetzes 2020, der Folgendes vorschreibt: „Bewerten Sie die Übereinstimmung des Investitionsprojekts mit der Landesplanung, der Regionalplanung, der Provinzplanung, der Stadtplanung und der Planung besonderer administrativ- wirtschaftlicher Einheiten (sofern vorhanden).“ In ländlichen Gebieten muss die Genehmigung der Investitionspolitik des Projekts daher nicht auf der Bauplanung basieren. Dies kann dazu führen, dass der Prozess der Beurteilung der Bauplanung dieser Projekte nicht die Übereinstimmung mit der Bauplanung gewährleistet. Gleichzeitig gilt gemäß Artikel 16 Absatz 7 des Entwurfs: „7. Der Investor des Bauinvestitionsprojekts organisiert die Erstellung von Planungsaufgaben, Bebauungsplänen in den zugewiesenen Funktionsbereichen für Investitionen und Detailpläne in den zugewiesenen Investitionsbereichen gemäß dem Investitionsgesetz.“

Um die Konsistenz zwischen den Gesetzen zu gewährleisten und die Planungsmanagementarbeit sowie den städtischen und ländlichen Landschaftsarchitekturraum wirksam umzusetzen, schlug der Delegierte Nguyen Huu Thong daher vor, die Hinzufügung einer Verordnung mit dem Inhalt „Die allgemeine Planung ist die Grundlage für die Bestimmung und Festlegung von Bauinvestitionsprojekten“ in Betracht zu ziehen (und nicht nur auf jedes Investitionsprojekt zum Bau von Rahmenwerken für die technische Infrastruktur beschränkt, wie in Absatz 6, Artikel 21, Absatz 5, Artikel 22, Absatz 4, Artikel 26 und Absatz 5, Artikel 27 des Entwurfs festgelegt).

Darüber hinaus wird in Punkt d, Absatz 2, Artikel 23, Absatz 5, Artikel 28 und Absatz 5, Artikel 32 des Gesetzesentwurfs festgelegt, dass das genehmigte Detailplanungsprojekt die Grundlage für die Festlegung eines Bauinvestitionsprojekts bildet. Diese Bestimmung ist für kleinere Projekte nicht wirklich geeignet, da sie zusätzlichen Verwaltungsaufwand sowie höhere Kosten und Zeit erfordert. Daher schlugen die Delegierten vor, den Umfang (Ober- und Untergrenze) festzulegen, für den eine Detailplanung erstellt werden muss, um einen unkomplizierten Umsetzungsprozess zu gewährleisten, und die Bestimmungen zur Detailplanung entsprechend dem verkürzten Verfahren (sofern vorhanden) zu ergänzen. Gleichzeitig ist es derzeit sehr schwierig, die Detailplanung als Grundlage für die Festlegung eines Bauinvestitionsprojekts zu betrachten.


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Quelle: https://baobinhthuan.com.vn/chong-loi-ich-nhom-trong-quy-hoach-do-thi-va-nong-thon-125160.html

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