
In Dekret 42 heißt es eindeutig, dass das für den Eingriff ins Meer ausgewiesene Meeresgebiet eine genaue Lage, Fläche, Grenze und Koordinaten aufweisen muss, die gemäß den Bestimmungen des Vermessungs- und Kartierungsgesetzes festgelegt werden. Die Festlegung des für den Eingriff ins Meer vorgesehenen Meeresgebiets, das in die Flächennutzungsplanung und den Plan aufgenommen werden soll, muss die in Artikel 190 Absatz 2 Punkte a, b und d des Bodengesetzes von 2024 festgelegten Grundsätze gewährleisten.
Das Volkskomitee der Provinz muss für jede Verwaltungseinheit auf Bezirksebene der Provinzplanung, des Provinzlandnutzungsplans, des Landnutzungsplans auf Bezirksebene und des Landnutzungsplans auf Bezirksebene das Seegebiet bestimmen und in den Landzuteilungs- und Zonenplan aufnehmen, in dem Meeresübergriffsaktivitäten gemäß Funktionsbereichen und Landtypen durchgeführt werden sollen.
Falls das als Meeresgebiet ausgewiesene Gebiet bereits in der Planung oder Bauplanung der Provinz oder der Stadtplanung enthalten ist (mit Ausnahme des in Absatz 5, Artikel 40 des Bodengesetzes von 2013 genannten Falls), aber noch nicht in der Landnutzungsplanung auf Bezirksebene, ordnet das Volkskomitee der Provinz die Aufnahme in die Landnutzungsplanung auf Bezirksebene und den jährlichen Landnutzungsplan auf Bezirksebene an.
Falls das als Meeresgebiet ausgewiesene Gebiet nicht in der Provinzplanung enthalten ist, weist das Volkskomitee der Provinz das Volkskomitee des Bezirks an, die Landnutzungsplanung auf Bezirksebene und den jährlichen Landnutzungsplan auf Bezirksebene zu erstellen, anzupassen und zu ergänzen.
Bei Investitionsprojekten mit Meereseingriffen, die vor dem Inkrafttreten dieses Dekrets (16. April 2024) von den zuständigen staatlichen Stellen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eine schriftliche Genehmigung zur Durchführung von Projekten mit Meereseingriffen erhalten haben, wird das für den Meereseingriff festgelegte Meeresgebiet in die Gesamtfläche der Verwaltungseinheit einbezogen. Nach Abschluss des Meereseingriffs wird das Gebiet der Landtypen entsprechend dem im Investitionsprojekt mit Meereseingriffen in der Provinzplanung und der zugewiesenen Landnutzungsplanung auf Bezirksebene angegebenen Landnutzungszweck um Landnutzungsindikatoren ergänzt.
Das Dekret regelt außerdem die Genehmigung von Investitionsrichtlinien und Entscheidungen über Investitionsrichtlinien für Investitionsprojekte, die Eingriffe in das Meer beinhalten; die Landzuteilung, Landpacht und Zuteilung von Meeresgebieten für Eingriffe in das Meer; die Abnahme abgeschlossener Eingriffe in das Meer; die Festlegung von Landnutzungsgebühren und Grundpachtzinsen usw.
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