Der Prozess der Aufwertung des Aktienmarktes ist noch aktiv und wir warten auf die Klassifizierungsergebnisse Anfang Oktober – Foto: QUANG DINH
Wesentliche Änderungen an der Börse treten sofort in Kraft.
Dementsprechend hat das neu von der Staatsbank herausgegebene Rundschreiben 25 den Inhalt von Artikel 6 und eine Reihe damit verbundener Bestimmungen des Rundschreibens 17 ergänzt, mit dem Ziel, die Eröffnung und Nutzung von Zahlungskonten für ausländische Investoren, die nicht in Vietnam ansässig sind, bei der Durchführung indirekter Investitionstätigkeiten in Vietnam zu erleichtern.
Das Besondere dabei ist, dass viele andere Bestimmungen zwar erst ab dem 1. März 2026 bzw. 1. Dezember 2025 in Kraft treten, die Inhalte des Artikels 6 und die damit verbundenen Bestimmungen jedoch unmittelbar nach Unterzeichnung und Verkündung des Rundschreibens (ab 31. August 2025) in Kraft treten.
Konkret wurden in Artikel 6 des Rundschreibens 25 Regelungen hinzugefügt, die es ausländischen Investoren, die indirekte Investitionstätigkeiten in Vietnam durchführen, ermöglichen, Finanzinstitute zur Eröffnung, Schließung und Nutzung von Zahlungskonten zu ermächtigen.
Banken und ausländische Bankfilialen sind verpflichtet, ausländische Investoren und autorisierte Organisationen gemäß dem Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche zu identifizieren.
Ein sehr wichtiger Punkt des neuen Rundschreibens besteht darin, dass in Artikel 6 die Anforderung einer konsularischen Legalisierung im Antrag auf Eröffnung eines Zahlungskontos eines ausländischen Investors aufgehoben wurde.
Darüber hinaus werden die Arten von Dokumenten erweitert, die ausländische Investoren zur Identifizierung verwenden können: Anstelle von Reisepässen können ausländische Investoren auch andere Dokumente verwenden, die ihre Identität nachweisen und von zuständigen ausländischen Behörden ausgestellt wurden.
Doch damit nicht genug: Eine weitere wichtige Änderung betrifft Punkt c, Absatz 2, Artikel 6 des Rundschreibens 25, wo es eindeutig heißt: „Die Bestimmungen in Punkt b, Absatz 1, Artikel 5; Absatz 3, Artikel 19; Punkt b, Absatz 2, Artikel 21 dieses Rundschreibens finden keine Anwendung.“
Dies bedeutet, dass Banken und ausländische Bankfilialen bei der Nutzung von Zahlungskonten nicht die Gültigkeitsdauer der Ausweisdokumente von Kontoinhabern und verwandten Personen überwachen müssen.
Gleichzeitig sind Banken und ausländische Bankfilialen nicht verpflichtet, sämtliche Unterschrifts- und Siegelproben (sofern vorhanden) der registrierten Kunden zur Überprüfung und zum Vergleich bei der Nutzung von Zahlungskonten aufzubewahren und zu aktualisieren.
Darüber hinaus gestattet Rundschreiben 25 Banken und ausländischen Bankfilialen, das SWIFT-System zu nutzen, um Zahlungskonten für ausländische Investoren zu eröffnen und zu nutzen, damit diese indirekte Investitionstätigkeiten in Vietnam durchführen können.
Andererseits ermöglicht das neue Rundschreiben in Absatz 2, Artikel 7 auch die Eröffnung von Fremdwährungszahlungskonten auf elektronischem Wege.
Neu ist außerdem, dass gemäß Klausel 2, Artikel 8, Rundschreiben 25 keine Überprüfung biometrischer Daten beim Abheben von Geld oder bei elektronischen Zahlungstransaktionen auf Zahlungskonten erforderlich ist.
Die Eröffnung eines offiziellen indirekten Anlagekontos ist verkürzt und bequem
Im Rahmen der Eröffnung eines Wertpapieranlagekontos für einen ausländischen Investor wird nach der Einrichtung eines elektronischen Wertpapiertransaktionscodes (e-STC) bei VSDC ein Wertpapierhandelskonto bei einer Wertpapierfirma und nach der Erteilung eines elektronischen Wertpapiertransaktionscodes ein indirektes Anlagekonto bei einer Depotbank eröffnet.
Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung des e-STC durch VSDC beträgt 1 Tag und die Bearbeitungszeit für die Eröffnung eines Handelskontos bei einem Wertpapierunternehmen beträgt ebenfalls 1 Tag nach Erhalt des e-STC.
Für die Eröffnung eines indirekten Anlagekapitalkontos bei einer Depotbank gab es bisher Vorschriften in den Gesetzen der Kreditinstitute und in den Leitlinien, die eine konsularische Legalisierung erforderten, Vorschriften über persönliche Treffen mit KYC-Kunden, die Nichtanerkennung der Rolle globaler Depotbanken und die Verwendung von SWIFT-Nachrichten... daher war dieser Prozess sehr zeitaufwändig.
Die Staatsbank hat jedoch das Rundschreiben 03 herausgegeben, das die Eröffnung und Nutzung von vietnamesischen Dong-Konten zur Durchführung ausländischer indirekter Investitionstätigkeiten in Vietnam regelt.
Eine wesentliche Änderung stellte dann das Rundschreiben Nr. 25 dar, in dem die Regelungen zur Eröffnung von Zahlungskonten bei Zahlungsdienstleistern entsprechend der internationalen Praxis angepasst und ergänzt wurden.
Viele Organisationen und Experten äußerten sich optimistisch, dass der vietnamesische Aktienmarkt im nächsten Klassifizierungszeitraum vom FTSE hochgestuft wird.
Quelle: https://tuoitre.vn/cap-nhat-moi-tien-trinh-nang-hang-chung-khoan-tin-dang-chu-y-dau-tuan-20250908083651461.htm
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