(Dan Tri) - Nutzer landwirtschaftlicher Flächen reichen gemäß den Vorschriften Anträge auf Änderung der Landnutzung ein. Anschließend prüft die zuständige Landverwaltungsbehörde die Voraussetzungen für die Änderung der Landnutzung.
Absatz 5, Artikel 116 des Bodengesetzes von 2024 legt fest, dass Haushalte und Einzelpersonen den Zweck landwirtschaftlicher Flächen in Wohngebieten ändern dürfen, oder landwirtschaftliche Flächen auf demselben Grundstück wie Wohngrundstücke in Wohngrundstücke umwandeln dürfen, wenn dies mit der Flächennutzungsplanung auf Bezirksebene oder der allgemeinen Planung oder Zonenplanung gemäß den Bestimmungen des von den zuständigen Behörden genehmigten Gesetzes zur Stadtplanung vereinbar ist.
Das Bodengesetz von 2024 ermöglicht die Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen in Wohngebiete im Rahmen eines Flächennutzungsplans auf Bezirksebene anstelle des jährlichen Flächennutzungsplans auf Bezirksebene, wie dies im Bodengesetz von 2013 vorgesehen war. Der Flächennutzungsplan auf Bezirksebene ist in Artikel 62 des Bodengesetzes von 2024 für zehn Jahre festgelegt (20-Jahres-Vision). Der Flächennutzungsplan auf Bezirksebene wird jährlich erstellt.
Haushalten und Einzelpersonen ist es daher gestattet, den Zweck landwirtschaftlicher Flächen in Wohnflächen umzuwandeln, sofern dies mit der genehmigten Flächennutzungsplanung auf Bezirksebene vereinbar ist.
In Hanoi liegt seit vielen Jahren Land für Stadtentwicklungsprojekte brach (Illustrationsfoto: Ha Phong).
Die Verfahren zur Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen in Wohngrundstücke sind in Artikel 227 des Bodengesetzes von 2024 festgelegt. Die Umwandlung von Land in Wohngrundstücke muss von den zuständigen staatlichen Stellen genehmigt und gemäß den Verfahren durchgeführt werden.
Landnutzer reichen Anträge auf Änderung der Landnutzung gemäß den Vorschriften ein. Anschließend prüft die zuständige Landverwaltungsbehörde die Voraussetzungen für die Änderung. Entspricht der Antrag nicht den Vorschriften, wird der Landnutzer aufgefordert, den Antrag zu ergänzen und erneut bei der zuständigen Landverwaltungsbehörde einzureichen.
Werden zur Berechnung der Landnutzungsgebühren und Pachtzinsen die in der Landpreisliste aufgeführten Landpreise herangezogen, erstellt die zuständige Landverwaltungsbehörde eine Akte und legt sie dem Volkskomitee der zuständigen Ebene vor, das dann einen Beschluss zur Genehmigung der Änderung des Landnutzungszwecks, der Landzuteilung und der Landpacht erlässt.
Im Falle der Bestimmung spezifischer Grundstückspreise zur Berechnung von Landnutzungsgebühren und Grundpacht muss die zuständige Landverwaltungsbehörde ein Dossier erstellen und es dem Volkskomitee der zuständigen Ebene vorlegen, damit dieses einen Beschluss zur Genehmigung der Änderung des Landnutzungszwecks, der Landzuteilung und der Landpacht erlässt; die Bestimmung der Grundstückspreise organisieren und diese der zuständigen Behörde zur Genehmigung der Grundstückspreise zur Berechnung von Landnutzungsgebühren und Grundpacht vorlegen kann.
[Anzeige_2]
Quelle: https://dantri.com.vn/bat-dong-san/cac-buoc-chuyen-doi-dat-nong-nghiep-sang-dat-tho-cu-theo-quy-dinh-moi-20241209030950003.htm
Kommentar (0)