(NLDO) – Das Finanzministerium hat gerade die Schwelle und Frist für die Steuerschuld vorgeschlagen, um die Maßnahme der vorübergehenden Aussetzung des Austritts anzuwenden.
Das Finanzministerium bittet um Stellungnahmen zum Verordnungsentwurf, der Klausel 9, Artikel 6 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des 7. Gesetzes detailliert beschreibt. Dazu gehören die Bestimmungen zur Steuerschuldgrenze und zum Steuerschuldzeitraum, für den Aussetzungsmaßnahmen angewendet werden.
Dieses Thema hat in letzter Zeit die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich gezogen und in der 8. Sitzungder Nationalversammlung schlugen einige Abgeordnete der Nationalversammlung auch vor, dass es notwendig sei, die Steuerschuldengrenze zu regulieren, um die Ausreise aus dem Land vorübergehend auszusetzen.
Menschen erledigen Steuerangelegenheiten im Finanzamt des Bezirks Phu Nhuan in Ho-Chi-Minh-Stadt. Foto: HOANG TRIEU
Dem Vorschlag des Finanzministeriums zufolge wird die Austrittserlaubnis für Geschäftsleute und Geschäftsinhaber mit Steuerschulden von 10 Millionen VND oder mehr, die seit mehr als 120 Tagen überfällig sind, vorübergehend ausgesetzt. Für Unternehmen, Genossenschaften und Genossenschaftsverbände, die gezwungen sind, Verwaltungsentscheidungen zur Steuerverwaltung durchzusetzen und deren Steuerschulden seit mehr als 120 Tagen überfällig sind, wird die Austrittserlaubnis für ihre gesetzlichen Vertreter vorübergehend ausgesetzt.
Die Redaktion schlug außerdem vor, die Ausreise aus dem Land für Steuerschuldner, bei denen es sich um Einzelpersonen, Geschäftsinhaber, gesetzliche Vertreter von Unternehmen, Genossenschaften und Genossenschaftsverbänden handelt, die an ihrer eingetragenen Adresse nicht mehr tätig sind, sofort auszusetzen.
Die Steuerbehörde benachrichtigt den Steuerpflichtigen elektronisch über die vorübergehende Aussetzung der Wegzüge. Ist die Benachrichtigung nicht elektronisch möglich oder ist der Steuerschuldner nicht mehr an der eingetragenen Adresse tätig, wird eine entsprechende Benachrichtigung auf der Website der Steuerbehörde veröffentlicht.
Wenn der Steuerzahler 30 Tage nach der Benachrichtigung über die Anwendung der Maßnahmen zur vorübergehenden Ausreisesperre seinen Steuerzahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist, übermittelt die Steuerbehörde der Einwanderungsbehörde ein Dokument über die vorübergehende Ausreisesperre zur Umsetzung.
Ab Ende 2023 wird die Steuerbranche die Anwendung spezieller Aussetzungsmaßnahmen für Fälle mit hohen Steuerschulden (ca. 15.602 Milliarden VND) verstärken. Kürzlich wurden auch die Rechtsvertreter mehrerer großer Unternehmen – wie Bamboo Airways und der Trung Nam Group – aufgrund von Steuerschulden von der Aussetzung ihrer Geschäftstätigkeit ausgeschlossen.
Was die vorübergehende Aussetzung des Wegzugs aufgrund von Steuerschulden betrifft, halten viele Meinungen diese Regelung für notwendig. Sie bedarf jedoch einer Änderung und Ergänzung, um sie geeigneter zu gestalten, beispielsweise durch die Regelung der spezifischen Steuerschuldgrenze, ab der diese Maßnahme gilt.
In der achten Sitzung erklärte Le Quang Manh, Vorsitzender des Finanz- und Haushaltsausschusses der Nationalversammlung, dass ein vorübergehender Ausreisestopp nur eine geringfügige Maßnahme und nicht die wirksamste im Umgang mit Verstößen sei. Daher schlug der Ausschuss der Regierung vor, eine Steuerschuldengrenze festzulegen, um den Anwendungsbereich des Ausreiseverbots zu begrenzen.
Zuvor hatte die Generaldirektion Steuern (Finanzministerium) zudem bestätigt, dass die vorübergehende Aussetzung der Ausreise für natürliche und juristische Personen mit Steuerschulden von den Steuerbehörden nach strengen Verfahren und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt wird. Nicht alle natürlichen Personen mit Steuerschulden werden vorübergehend von der Ausreise suspendiert. Dies gilt nur für einige wenige Personen, darunter auch den gesetzlichen Vertreter des Unternehmens.
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Quelle: https://nld.com.vn/bo-tai-chinh-de-xuat-no-thue-tu-10-trieu-dong-tro-len-bi-hoan-xuat-canh-196241207142033486.htm
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