(Dan Tri) – Transaktionen zur Übertragung von Landnutzungsrechten bergen für Laien viele rechtliche Risiken.
Absatz 1, Artikel 45 des Landgesetzes von 2024 legt fest, dass Organisationen, Haushalte und Einzelpersonen berechtigt sind, Landnutzungsrechte zu übertragen, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Besitz einer Bescheinigung über Landnutzungsrechte, Hausbesitzrechte und andere mit dem Land verbundene Vermögenswerte, außer in den folgenden Fällen: Vererbung von Landnutzungsrechten, Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen bei Landkonsolidierung, Grundstückstausch, Schenkung von Landnutzungsrechten an den Staat, Wohngemeinschaften; Wirtschaftsorganisationen mit ausländischer Beteiligung, die gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Immobiliengeschäfte Immobilienprojektübertragungen erhalten;
- Einzelne Haushalte, denen kein rotes Buch zuerkannt wurde, die aber Anspruch auf ein rotes Buch haben, dürfen Landnutzungsrechte übertragen, Landnutzungsrechte pachten, unterpachten und unter Verwendung von Landnutzungsrechten Kapital einbringen, um Projekte durchzuführen.
- Es besteht kein Streit um das Land oder der Streit wurde durch eine zuständige staatliche Stelle, ein Gerichtsurteil oder eine Gerichtsentscheidung, einen Schiedsspruch oder einen rechtskräftigen Schiedsspruch beigelegt;
- Landnutzungsrechte unterliegen nicht der Beschlagnahme oder anderen Maßnahmen zur Sicherung der Vollstreckung von Urteilen gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Vollstreckung zivilrechtlicher Urteile;
- Während der Landnutzungsperiode;
- Landnutzungsrechte unterliegen nicht den gesetzlich vorgeschriebenen vorübergehenden Notfallmaßnahmen.
Basierend auf den oben genannten Bestimmungen müssen die Parteien bei der Übertragung von Landnutzungsrechten fünf Dinge beachten.
Verkäuferinformationen überprüfen
Beim Kauf eines Grundstücks muss der Käufer wissen, ob der Verkäufer das Recht hat, das Grundstück zu verkaufen. Es gibt zwei Fälle, in denen das Recht zur Übertragung des Grundstücks ausgeübt werden kann: Die Person, deren Name auf der Urkunde steht, oder die Person, die zur Ausübung des Übertragungsrechts befugt ist (muss über einen rechtsgültigen Vollmachtsvertrag verfügen).
Zweitens: Handelt es sich bei dem zum Verkauf stehenden Grundstück um gemeinschaftliches oder getrenntes Eigentum? Handelt es sich um gemeinschaftliches Eigentum von Mann und Frau, muss die Übertragung mit Zustimmung beider Partner erfolgen.
Befindet sich das Grundstück im gemeinsamen Besitz mehrerer Personen, müssen im roten Buch die vollständigen Namen derjenigen eingetragen sein, die die Landnutzungsrechte teilen. Wird in diesem Fall das gesamte Grundstück übertragen und teilen sich mehrere Personen die Landnutzungsrechte, ist die Zustimmung aller im Buch aufgeführten Personen erforderlich.
Hat das Land ein Rotes Buch oder nicht?
Artikel 45 des Landgesetzes von 2024 sieht vor, dass bei der Übertragung ein rotes Buch erforderlich ist (mit Ausnahme der oben genannten Fälle). Wenn der Übertragende nicht unter die oben genannten Ausnahmen fällt, hat er kein Recht auf Übertragung.
Ist das Grundstück in Planung oder nicht?
Gemäß Absatz 4, Artikel 76 des Bodengesetzes von 2024 kann der Landnutzer das Grundstück weiterhin nutzen und seine Nutzungsrechte wie vorgeschrieben ausüben, wenn für das Grundstück ein öffentlich bekannt gegebener Flächennutzungsplan vorliegt, es aber keinen jährlichen Flächennutzungsplan auf Bezirksebene gibt. In diesem Fall kann der Verkäufer die Nutzungsrechte dennoch übertragen.
Fall 2 betrifft ein Grundstück in der Planung mit einem jährlichen Flächennutzungsplan auf Bezirksebene. Die Rechte der Landnutzer können weiterhin ausgeübt werden, bis eine Entscheidung über die Rückgewinnung des Landes oder die Änderung des Flächennutzungszwecks gemäß dem Plan vorliegt. Neue Häuser, Bauwerke und mehrjährige Bäume dürfen jedoch nicht gebaut werden.
Um Informationen über das Grundstück zu erhalten, beispielsweise zur Planung, zum Rechtsstatus usw., kann der Käufer Informationen über das Grundstück anfordern, das er kaufen möchte.
Anzeige zum Grundstücksverkauf (Foto: IT).
Hinweise zur Anzahlung beim Kauf und Verkauf von Grundstücken
Der Wert von Landnutzungsrechten steigt, daher vereinbaren die Parteien bei der Übertragung häufig eine Anzahlung. Die Anzahlung ist eine Sicherheitsmaßnahme für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags. Um Risiken zu vermeiden, benötigen die Parteien bei Abschluss eines Anzahlungsvertrags oder bei notarieller Beglaubigung bzw. Beurkundung einen Zeugen, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Notarielle Beurkundung von Verträgen zur Übertragung von Landnutzungsrechten
Absatz 3, Artikel 27 des Landgesetzes von 2024 legt fest, dass Verträge über die Übertragung, Schenkung, Hypothek und Kapitaleinlage unter Verwendung von Landnutzungsrechten, Landnutzungsrechten und mit dem Land verbundenen Vermögenswerten notariell beglaubigt oder zertifiziert werden müssen, mit Ausnahme des in Punkt b dieses Absatzes genannten Falls.
Nur in Fällen, in denen es sich bei einem oder mehreren Übertragenden um Immobilien handelt, ist eine notarielle Beglaubigung oder Authentifizierung durch Wirtschaftsunternehmen nicht erforderlich.
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Quelle: https://dantri.com.vn/bat-dong-san/5-dieu-can-kiem-tra-ky-khi-di-mua-dat-de-tranh-tien-mat-tat-mang-20241031101415057.htm
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