Um der Politik eines zweistufigen lokalen Regierungsmodells zu entsprechen, hat das Verteidigungsministerium (die zuständige Behörde für den Entwurf) im Entwurf des Militärdienstgesetzes eine Online-Registrierungsoption für Bürger hinzugefügt.
Angehörige berieten und ermutigten die neuen Rekruten, alle Aufgaben gut zu erledigen.
FOTO: NHAT THINH
Demnach können sich Bürger in folgenden Fällen online registrieren: bei erstmaliger Ableistung des Militärdienstes , bei der Anmeldung zu zusätzlichem Militärdienst, bei einem Wechsel des Wohn-, Arbeits- oder Studienortes oder bei vorübergehender Abwesenheit.
Insbesondere für den ersten Militärdienst legt der Kommandeur des Militärkommandos auf Gemeindeebene bzw. der Leiter oder gesetzliche Vertreter der Behörde oder Organisation dem Vorsitzenden des Volkskomitees auf Gemeindeebene im Januar jedes Jahres die Liste der männlichen Bürger vor, die in diesem Jahr 17 Jahre alt sind, sowie der männlichen Bürger im wehrfähigen Alter, die sich noch nicht zum Militärdienst gemeldet haben. Im April jeden Jahres erlässt der Vorsitzende des Volkskomitees auf Gemeindeebene einen Befehl, die Bürger zur Anmeldung für ihren ersten Militärdienst aufzurufen.
Die erstmalige Anmeldung zum Militärdienst muss von den Bürgern online oder persönlich bei der in Artikel 15 des Gesetzesentwurfs genannten Militärdienstmeldestelle erfolgen.
Bezüglich der zusätzlichen Wehrdienstanmeldung müssen sich Bürger, die sich zum Wehrdienst angemeldet haben, bei Änderung ihrer Arbeitsstelle, ihres Bildungsniveaus, ihrer beruflichen Qualifikationen, ihres Gesundheitszustands oder anderer wehrdienstbezogener Informationen zusätzlich online oder direkt bei der Wehrdienstmeldebehörde anmelden.
Bezüglich der Wehrdienstanmeldung bei einem Wechsel des Wohn-, Arbeits- oder Studienorts müssen sich Bürger, die sich bei einem Wechsel des Wohn-, Arbeits- oder Studienorts zum Wehrdienst angemeldet haben, online oder direkt bei der für den Wehrdienst angemeldeten Agentur anmelden, um die Verfahren zur Übertragung der Wehrdienstanmeldung durchzuführen.
Innerhalb von 10 Werktagen ab Ankunft am neuen Wohn-, Arbeits- oder Studienort muss man sich online oder persönlich bei der Wehrdienstmeldebehörde für die Versetzung anmelden.
Wird ein Bürger, der sich zum Wehrdienst gemeldet hat, zum Studium an einer Berufsbildungseinrichtung oder Universität des staatlichen Bildungssystems einberufen, muss er sich online oder direkt bei der Behörde, bei der er sich zum Wehrdienst gemeldet hat, registrieren, um die Formalitäten zur Übertragung der Wehrdienstregistrierung an die Bildungseinrichtung abzuschließen. Nach dem Schulabschluss muss er die Formalitäten zur Übertragung der Wehrdienstregistrierung an den neuen Wohn- oder Arbeitsort abschließen. Der Leiter der Bildungseinrichtung ist für die Organisation der Wehrdienstregistrierung und der Übertragung der Wehrdienstregistrierung verantwortlich.
Bezüglich der vorübergehenden Wehrdienstanmeldung müssen sich Bürger, die sich zum Wehrdienst angemeldet haben und ihren Wohnort bzw. Arbeits- oder Studienort für 3 Monate oder länger verlassen, online oder persönlich am Wehrdienstmeldeort für den vorübergehenden Wehrdienst anmelden. Bei der Rückkehr an ihren Wohnort bzw. Arbeits- oder Studienort innerhalb von 10 Werktagen müssen sie sich erneut anmelden.
Nach Angaben des Verteidigungsministeriums dient die Einführung eines Online-Registrierungsformulars der Umsetzung des Regierungsprojekts 06.
Quelle: https://thanhnien.vn/4-truong-hop-cong-dan-duoc-dang-ky-nghia-vu-quan-su-online-185250515112850219.htm
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